Master Agreement über sonixc Software Solutions
1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag wird zwischen der der Firma ……………… (im Folgenden „Kunde” genannt) und der sonixc GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992
München (im Folgenden „sonixc“ genannt) geschlossen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand des Vertrags sind je nach den diesem Master Agreement beigefügten Anlagen gegebenenfalls die vergütungspflichige Nutzung der
Software Lösungen durch den Kunden im Rahmen eines On-Demand-Modells. Einzelheiten hierzu sind in dem Software On Demand Agreement
(Anlage L2.02) geregelt. die vergütungspflichtige Erbringung von Software Support & Professional Services durch sonixc. Einzelheiten hierzu sind in
dem Software Support & Professional Services Agreement (Anlage L2.06) geregelt. Leistungen der Datenerhebungen und Datenpflege die sonixc
im Rahmen der sonixc Data Services erbringt sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Diesbezüglich ist gegebenenfalls einvernehmlich ein rechtlich
gesonderter Vertrag abzuschließen.
3. VERTRAGSBESTANDTEILE
Der Vertrag zwischen dem Kunden und sonixc besteht aus folgenden Dokumenten, wobei bei Widersprüchen die zuerst genannten Dokumente
jeweils vorgehen: Vorliegendes Master Agreement L2.01 Bezüglich Software Soluions:Das Software on Demand Agreement (Anlage L2.02) Software Feature Descripions (Anlage L2.03) sonixc Software Prerequisites (Anlage L2.04) Angebot über sonixc Software Soluions in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden aktuellsten Fassung (Anlage L2.05) Bezüglich Professional Services Software Support & Professional
Services Agreement (Anlage L2.06) Angebot über Software Support & Professional Services in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden aktuellsten Fassung (Anlage L2.07) Die entsprechenden Dokumente werden diesem Master Agreement als Anlagen beigefügt und sind Vertragsbestandteil. Im Falle nachträglicher Leistungsänderungen oder Leistungserweiterungen werden die entsprechenden Vereinbarungen diesem
Vertrag ebenfalls als Anlage beigefügt und werden Vertragsbestandteil. In diesem Falle gehen die aktuelleren Vereinbarungen den früher getrofenen Vereinbarungen im Falle von Widersprüchen vor.
4. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES KUNDEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit sie von den Regelungen der in Zifer 3 genannten Vereinbarungen
abweichen oder diesen entgegenstehen.
5. LEISTUNGSERBRINGUNG
Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens sonixc schriftlich als verbindlich bezeichnet. sonixc
kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um
den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem sonixc durch Umstände, die
sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes.
Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller
vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Informaion nicht gibt, einen Zugang nicht schat, eine Beistellung nicht liefert
oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum. sonixc ist berechigt, zur Leistungserbringung auch
qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
6. VERTRAULICHKEIT
Jede Partei wird vertrauliche Informaionen, Unterlagen und sonsige Materialien, die sie von der jeweils anderen Partei im Rahmen der Vertragsdurchführung erhält (im Folgenden: „Informaionen“), nur zur Durchführung des Vertrags verwenden und im Übrigen vertraulich behandeln. Zu
den vertraulichen Informaionen der sonixc gehören insbesondere: Entdeckungen, Ideen, Erfindungen, Algorithmen, Verfahren, Spezifikaionen,
Handbücher, Dokumentaionen, Tests, Schriftstücke, Datensammlungen, Datenverarbeitungsprogramme in Quell- und Objektcode, Programmiertechniken und - Systemdesigns, Techniken, Konzepte, Designs, Flussdiagramme, Verarbeitungsmethoden, Kunden- und Geschäftspartnerinformaionen, Informaionen zu eingesetzter Drittsoftware sowie die Bedingungen dieses Vertrags und anderer zwischen den Parteien abgeschlossener
Verträge. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern oder sonsigen in die Vertragsdurchführung eingebundenen Personen
auferlegen. Diese Pflichten bleiben auch nach der Beendigung des Vertrags für weitere zwei Jahre gerechnet ab vollständiger Vertragsbeendigung
bestehen. Von der vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtung sind folgende Fälle ausgenommen:Informaionen, die sich bereits rechtmäßig im
Besitz des Empfängers befinden und keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, Informaionen, die der Empfänger ohne Vertraulichkeitsverpflichtung in rechtmäßiger Weise von einem Dritten erhalten hat, Unabhängige Eigenentwicklungen einer Partei, Allgemein verfügbare Informaionen, Know-how, das nach Abschluss des Vertrags ohne Vertragsbruch des Empfängers allgemein verfügbar wurde, Ofenlegung zur rechtlichen
Beratung oder im Rahmen von Prozessen. die andere Partei simmt einer Auhebung der Vertraulichkeitsverpflichtung vorher schriftlich zu.
7. DATENSCHUTZ
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbesimmungen. sonixc wird nur solche Mitarbeiter oder sonsige Erfüllungsgehilfen einsetzen, die gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. Sofern die Voraussetzungen einer Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von § 11 BDSG vorliegen, werden die Parteien vor Aufnahme der Datenverarbeitung eine den Anforderungen des § 11 BDSG entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung schließen. (Anlage L2.10)
8. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde wird sonixc bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informaionen und Unterlagen vollständig und rechtzeiig zur Verfügung stellen.
9. MITWIRKUNGSPFLICHT
Soweit in den Anlagen zu diesem Master-Agreement nicht abweichendes vereinbart ist, gelten die folgenden Besimmungen dieser Zifer 9. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Diese kann elektronisch
im Bereich my sonixc, dem individuell zugänglichen Kundenportal von sonixc zur Verfügung gestellt werden. Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikaionskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Kunden verlangte Leistungen (z.B. Beratung) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
10. SCHUTZRECHTE VON SONIXC
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei sonixc Software Lösungen um Datenbankwerke und um Datenbanken i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG
handelt, die in der Rechtsinhaberschaft von sonixc stehen. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem Schutz nach §§ 69a f. UrhG. Die
Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Besimmungen urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an allen sonsigen Elementen der sonixc Software Lösungen, insbesondere die Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von sonixc eingestellten Inhalten und Dokumenten, stehen ebenfalls ausschließlich sonixc zu. Marken, Firmenlogos, sonsige Kennzeichen und Schutzvermerke, Urhebervermerke sowie sonsige der Identifikation
der sonixc Software Soluions oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht enfernt oder verändert werden. Das gilt ebenso
für Ausdrucke oder Software die sonixc von Dritten lizensiert.
11. HAFTUNG
Soweit nicht im Angebot oder in individuellen Vereinbarungen den Anlagen etwas anderes vereinbart ist, gelten für die Haftung der sonixc die
folgenden Regelungen dieser Zifer 11. sonixc haftet im Rahmen der gesetzlichen Besimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem
oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; wegen des Fehlens oder des
Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft; die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten von sonixc oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. sonixc haftet unter Begrenzung
auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch sonixc oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. sonixc haftet für sonsige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf 15.000 je Schadensfall. Die verschuldensunabhängige Haftung der sonixc nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die
bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. sonixc haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust
nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von sonixc zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich
war. Die vorstehenden Besimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der sonixc im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Besimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt
12. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Dieser Vertrag kommt in der nachfolgend beschriebenen Weise zu Stande: Das Angebot des Kunden und Annahmeerklärung durch sonixc erfolgen
durch Markierung des entsprechenden Kästchens beim Registrieren oder durch fakische Aufnahme der produkiven Nutzung. Die Laufzeit und die
Kündigung des Vertrags richten sich nach den für das Software on Demand Agreement (Anlage L2.03) bzw. für das Software Support & Professional
Services Agreement (Anlage L2.08) vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregeln. Dieses Master-Agreement endet nicht vor Beendigung des
jeweiligen Software on Demand Agreements bzw. des jeweiligen Software Support & Professional Services Agreement. Das Recht der Parteien zur
außerordentlichen Kündigung aus wichigem Grund bleibt unberührt.
13. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechigt. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags stehen dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.
14. SCHRIFTFORM
Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Master-Agreement und der anderen unter Zifer 3 bezeichneten Vertragsbestandteile, die Zusicherung von
Eigenschaften sowie Garanien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.
15. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND, MAßGEBLICHE SPRACHFASSUNG
Auf alle Streiigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag findet, unabhängig von dem rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausnahme des UN-Übereinkommens über Verträge über den internaionalen Warenkauf (New York Convenion on Contracts for the Internaional Sale of Goods – CISG 11.04.1980) und unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in
eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Auslegung dieses Vertrags erfolgt in gleicher Weise ausschließlich nach deutschem Recht. Der ausschließliche Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig - München. Übersetzungen oder andere Sprachfassungen der Vertragsdokumente dienen
lediglich zur Lesehilfe. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die Version in deutscher Sprache.