sonixc | Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen
Software support und professional services agreement für sonixc solutions
1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag wird zwischen der
der Firma ………………
(im Folgenden „Kunde” genannt)
und der sonixc GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München
(im Folgenden „sonixc“ genannt) geschlossen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die entgeltliche, zeitlich befristete Erbringung von Support und Professional Service-Leistungen für sonixc Software Solutions. sonixc erbringt die entsprechenden Dienstleistungen gemäß den Vereinbarungen in diesem Vertrag. sonixc erbringt nur dienstvertragliche Leistungen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden. sonixc erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
2.2 Die Zurverfügungstellung von Software und Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden bestimmt sich nach dem rechtlich gesonderten SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT.
3. ZUSAMMENARBEIT DER VERTRAGSPARTNER
3.1 Ansprechpartner der Vertragsparteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. Der Auftraggeber wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen.
3.2 Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
4. SUPPORTLEISTUNGEN
4.1 Sofern vereinbart, erbringt sonixc bezogen auf die vom Kunden nach Maßgabe des SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT genutzten Software den Basic-Support. Damit kann der Kunde online auf Ressourcen zur Selbsthilfe zugreifen oder sonixc bei Fragen online und in Folge telefonisch kontaktieren.
4.2 Das Support Team steht montags bis donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-17.00 und freitags von 8.00-12.30 (MEZ) unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer zur Seite.
4.3 In Abhängigkeit von der gewählten Edition und den auftretenden Problemstellungen können Gebühren für die Supportleistungen anfallen. Diese werden nach der für die erbrachte Leistung gültigen Preisliste abgerechnet. Werktags eingegangene Anrufe werden für gewöhnlich innerhalb von zwei Arbeitstagen bearbeitet.
5. SCHULUNGEN
5.1 Sofern vereinbart, übernimmt sonixc kostenpflichtige Schulungen der Nutzer. Es werden sowohl Standard Teilnehmerschulungen wie auch Administratorschulungen angeboten. Diese werden nach der für die erbrachte Leistung gültigen Preisliste abgerechnet.
5.2 Bei Schulungen vor Ort werden Räume mit der entsprechenden Ausstattung und Internetzugang vom Kunden bereitgestellt. Bei Schulungen in den Räumlichkeiten von sonixc wird eine Raumnutzungspauschale incl. Bereitstellung von Getränken zuzüglich zum Schulungsentgelt erhoben.
6. INDIVIDUELLE ANPASSUNG
6.1 Sofern vereinbart, unterstützt sonixc den Kunden bei der Anpassung der vom Kunden im Rahmen des SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT genutzten Software auf spezifische Anforderungen des Kunden. Art und Umfang der Anpassungen, Zeitplan und Vergütung werden im Angebot über Software Support & Professional Services (Anlage L2.07) zu diesem SOFTWARE SUPPORT UND PROFESSIONAL SERVICES AGREEMENT festgelegt.
7. RECHTE AN DER ANGEPASSTEN SOFTWARE
7.1 Der Kunde erhält das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT befristete Recht, die angepasste Software auf den Systemen der sonixc in der nach Maßgabe des SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT lizensierten Edition und den vereinbarten Nutzertypen mit der vereinbarten Anzahl von Nutzern für seine eigenen internen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich immer nur auf die jeweils aktuell von sonixc angebotene Version der Software.
7.2 Die Nutzung für Zwecke Dritter, insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen an Dritte (Service Bureau Leistungen, etc.) ist unzulässig. Die Nutzung zu Zwecken von mit dem Kunden verbundenen Unternehmen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist (vgl. § 16 AktG) ist jedoch gestattet.
7.3 Die Berechtigung zur Nutzung erstreckt sich grundsätzlich nur auf Arbeitnehmer des Kunden. Die Nutzung durch sonstige Personen, insbesondere durch freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister ist nur mit vorangehender schriftlicher Zustimmung von sonixc zulässig. Die Nutzung durch Arbeitnehmer von mit dem Kunden verbundenen Unternehmen ist zulässig, sofern sich das verbundene Unternehmen zur Beachtung der Bestimmungen dieses Vertrags gegenüber dem Kunden verpflichtet; dies ist sonixc auf Verlangen nachzuweisen.
7.4 Die Gewährung des Zugangs oder die Gestattung der Nutzung an Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar in Konkurrenz zu sonixc stehen, ist in jedem Fall unzulässig.
7.5 Der Kunde verpflichtet sich, die angepasste Software nur für die Zwecke dieses Vertrags und des SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT zu nutzen.
8. SCHUTZRECHTE VON SONIXC
8.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der von sonixc zur Verfügung gestellten und angepassten Anwendung u.a. um Datenbankwerke und um Datenbanken i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt, die in der Rechtsinhaberschaft von sonixc stehen. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG und stehen ebenfalls in der Rechtsinhaberschaft von sonixc. Die Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt.
8.2 Die Rechte an allen sonstigen Elementen der Anwendung, insbesondere die Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von sonixc eingestellten Inhalten und Dokumenten, stehen ebenfalls ausschließlich sonixc zu.
8.3 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen und Schutzvermerke, Urhebervermerke sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das gilt ebenso für Ausdrucke.
9. ÄNDERUNGEN
9.1 sonixc ist berechtigt die Bedingungen dieses Vertrags zu ändern, sofern und soweit dies erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Änderungen in diesem Sinne sind beispielsweise erforderlich, wenn sich die Lizenzbedingungen für von sonixc eingesetzte Drittsoftware ändern und sonixc die so geänderten Bedingungen auch den Endnutzern auferlegen muss. sonixc wird dem Kunden die entsprechende Änderung mitteilen und ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Änderung als akzeptiert gilt, sofern der Kunde nicht widerspricht. Die Änderung gilt als vom Kunden angenommen, wenn dieser der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung, kann jeder der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
9.2 Jede der Parteien kann während der Laufzeit dieses Vertrags Leistungsänderungen vorschlagen. Bei Änderungswünschen übermittelt der Kunde eine schriftliche Anfrage, sonixc prüft diese innerhalb von zehn Geschäftstagen (außer Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) und teilt dem Kunden das Prüfergebnis und die Auswirkungen auf die vertraglichen Bedingungen mit. Der Kunde kann innerhalb von fünf Geschäftstagen die von sonixc erstellten Vorschläge schriftlich akzeptieren. Der Vertrag bleibt unverändert, wenn der Kunde die Vorschläge ablehnt oder sonixc feststellt, dass eine gewünschte Änderung nicht möglich ist. Falls erkennbar ist, dass die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ein angemessenes übliches Maß überschreiten, kann sonixc nach vorheriger Zustimmung des Kunden die Aufwendungen gesondert in Rechnung stellen. Während der Durchführung beiderseits akzeptierter Änderungen kann der Kunde eine Aussetzung der Leistungen verlangen. Die Aussetzung verlängert die Laufzeit des Vertrags um den Zeitraum der Aussetzung. Der Kunde ist verpflichtet, Zahlungen weiterhin zu leisten, welche infolge der Leistungsaussetzung nicht erbracht wurden, wenn die mit der Ausführung betrauten Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden können, auch wenn diese Leistungen nach Ende des Aussetzungszeitraums nur gegen eine weitere Zahlung erbracht werden. Wenn die Aussetzung für unbestimmte Zeit vereinbart wurde, besteht die Verpflichtung zur Zahlung für einen Zeitraum von drei Monaten fort.
10. PFLICHTEN DES KUNDEN
10.1 Der Kunde wird sonixc bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
10.2 sonixc empfiehlt dem Kunden, vorsorglich zum Schutz gegen Datenverlust von den auf dem von sonixc zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Daten regelmäßig in den der Bedeutung der Daten angemessenen Abständen Sicherungskopien zu erstellen und auf Systemen des Kunden zu speichern.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, seine Systeme regelmäßig auf Schadsoftware zu prüfen, so dass bei Nutzung der Software und der Systeme von sonixc keine hierdurch bedingten Schäden auftreten.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Software und den Speicherplatz nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu nutzen. Er wird insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte bei sonixc speichern.
10.5 Der Kunde muss unverzüglich jegliche unbefugte Nutzung seines Kennworts oder seines Zugangs oder andere bekannt gewordene oder nur vermutete Verletzungen der Datensicherheit sonixc anzeigen und geeignete Maßnahmen zur sofortigen Unterbindung der missbräuchlichen Verwendung treffen.
10.6 Der Kunde hat die von sonixc für die Nutzung vorgegebenen Maßgaben und Richtlinien zu beachten. Die entsprechenden Maßgaben und Richtlinien finden sich in der Online-Hilfe.
11. PREISE, ZAHLUNG VON GEBÜHREN, RECHNUNGSTELLUNG
11.1 Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der sonixc werden wie Arbeitszeiten vergütet.
11.2 sonixc erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig.
11.3 Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend der im Angebot über Software Support & Professional Services (Anlage L2.07) getroffenen Vereinbarungen vergütet.
11.4 Rechnungen der sonixc sind jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
11.5 Maßgeblich für die Vergütung nach Aufwand sind die im Angebot über Software Support & Professional Services (Anlage L2.07) getroffenen Vereinbarungen.
11.6 Leistungen die nicht im Angebot enthalten sind werden zu den, der jeweils erbrachten Leistung entsprechenden Sätzen nach der jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet.
11.7 sonixc ist berechtigt, die Vergütung zu erhöhen, wenn und soweit sich die Kosten der sonixc für die Leistungserbringung erhöht haben. Eine Kostenerhöhung kann sich aus der Erhöhung der Kosten für Software-Entwicklung, aus Lizenzkosten für erforderliche Drittsoftware, aus erhöhten Kosten für Beschaffung und Unterhaltung von Hardware oder aus erhöhten Personalkosten ergeben. Bei einer Reduzierung der Kosten wird sonixc die Vergütung entsprechend reduzieren.
12. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
12.1 Dieser Vertrag beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit der Unterzeichnung dieses Vertragsdokuments durch beide Parteien oder durch Inanspruchnahme der erbrachten Leistung.
13. GELTUNG DES MASTER AGREEMENT
13.1 Im Übrigen gelten die Bestimmung des Master Agreement über sonixc Solutions und Services (Software-bezogene Leistungen).
14. VERZEICHNIS DER MITGELTENDEN ANLAGEN
- L2.07 Angebot über Software Support & Professional Services
15. UNTERSCHRIFTEN
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(Kunde) (Ort) (Datum) (sonixc ) (Ort) (Datum)