Software support und professional services agreement für sonixc solutions
1. VERTRAGSPARTEIEN
Dieser Vertrag wird zwischen der
der Firma ………………
(im Folgenden „Kunde” genannt)
und der sonixc GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München
(im Folgenden „sonixc“ genannt) geschlossen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die entgeltliche, zeitlich befristete Erbringung von Support und
Professional Service-Leistungen für sonixc Software Solutions. sonixc erbringt die entsprechenden
Dienstleistungen gemäß den Vereinbarungen in diesem Vertrag. sonixc erbringt nur dienstvertragliche
Leistungen. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags. Die ordnungsgemäße
Datensicherung obliegt dem Kunden. sonixc erbringt die Dienstleistung nach dem bei Vertragsschluss
aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen
qualifiziert ist.
2.2 Die Zurverfügungstellung von Software und Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden
bestimmt sich nach dem rechtlich gesonderten SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT.
3. ZUSAMMENARBEIT DER VERTRAGSPARTNER
3.1 Ansprechpartner der Vertragsparteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten
verantwortlichen Ansprechpartner. Der Auftraggeber wird Wünsche wegen der zu erbringenden
Dienstleistung ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner
übermitteln und den übrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen.
3.2 Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber,
auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
4. SUPPORTLEISTUNGEN
4.1 Sofern vereinbart, erbringt sonixc bezogen auf die vom Kunden nach Maßgabe des SOFTWARE ON
DEMAND AGREEMENT genutzten Software den Basic-Support. Damit kann der Kunde online auf Ressourcen
zur Selbsthilfe zugreifen oder sonixc bei Fragen online und in Folge telefonisch kontaktieren.
4.2 Das Support Team steht montags bis donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-17.00 und freitags von
8.00-12.30 (MEZ) unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer zur Seite.
4.3 In Abhängigkeit von der gewählten Edition und den auftretenden Problemstellungen können
Gebühren für die Supportleistungen anfallen. Diese werden nach der für die erbrachte Leistung gültigen
Preisliste abgerechnet. Werktags eingegangene Anrufe werden für gewöhnlich innerhalb von zwei
Arbeitstagen bearbeitet.
5. SCHULUNGEN
5.1 Sofern vereinbart, übernimmt sonixc kostenpflichtige Schulungen der Nutzer. Es werden sowohl
Standard Teilnehmerschulungen wie auch Administratorschulungen angeboten. Diese werden nach der für
die erbrachte Leistung gültigen Preisliste abgerechnet.
5.2 Bei Schulungen vor Ort werden Räume mit der entsprechenden Ausstattung und Internetzugang
vom Kunden bereitgestellt. Bei Schulungen in den Räumlichkeiten von sonixc wird eine
Raumnutzungspauschale incl. Bereitstellung von Getränken zuzüglich zum Schulungsentgelt erhoben.
6. INDIVIDUELLE ANPASSUNG
6.1 Sofern vereinbart, unterstützt sonixc den Kunden bei der Anpassung der vom Kunden im Rahmen
des SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT genutzten Software auf spezifische Anforderungen des Kunden.
Art und Umfang der Anpassungen, Zeitplan und Vergütung werden im Angebot über Software Support &
Professional Services (Anlage L2.07) zu diesem SOFTWARE SUPPORT UND PROFESSIONAL SERVICES
AGREEMENT festgelegt.
7. RECHTE AN DER ANGEPASSTEN SOFTWARE
7.1 Der Kunde erhält das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des SOFTWARE ON
DEMAND AGREEMENT befristete Recht, die angepasste Software auf den Systemen der sonixc in der nach
Maßgabe des SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT lizensierten Edition und den vereinbarten Nutzertypen
mit der vereinbarten Anzahl von Nutzern für seine eigenen internen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Das
Nutzungsrecht bezieht sich immer nur auf die jeweils aktuell von sonixc angebotene Version der Software.
7.2 Die Nutzung für Zwecke Dritter, insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen an Dritte
(Service Bureau Leistungen, etc.) ist unzulässig. Die Nutzung zu Zwecken von mit dem Kunden verbundenen
Unternehmen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist (vgl. § 16 AktG) ist jedoch gestattet.
7.3 Die Berechtigung zur Nutzung erstreckt sich grundsätzlich nur auf Arbeitnehmer des Kunden. Die
Nutzung durch sonstige Personen, insbesondere durch freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister ist nur
mit vorangehender schriftlicher Zustimmung von sonixc zulässig. Die Nutzung durch Arbeitnehmer von mit
dem Kunden verbundenen Unternehmen ist zulässig, sofern sich das verbundene Unternehmen zur
Beachtung der Bestimmungen dieses Vertrags gegenüber dem Kunden verpflichtet; dies ist sonixc auf
Verlangen nachzuweisen.
7.4 Die Gewährung des Zugangs oder die Gestattung der Nutzung an Unternehmen, die mittelbar oder
unmittelbar in Konkurrenz zu sonixc stehen, ist in jedem Fall unzulässig.
7.5 Der Kunde verpflichtet sich, die angepasste Software nur für die Zwecke dieses Vertrags und des
SOFTWARE ON DEMAND AGREEMENT zu nutzen.
8. SCHUTZRECHTE VON SONIXC
8.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der von sonixc zur Verfügung gestellten und angepassten
Anwendung u.a. um Datenbankwerke und um Datenbanken i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt, die
in der Rechtsinhaberschaft von sonixc stehen. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen dem
Schutz nach §§ 69a ff. UrhG und stehen ebenfalls in der Rechtsinhaberschaft von sonixc. Die Inhalte sind
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt.
8.2 Die Rechte an allen sonstigen Elementen der Anwendung, insbesondere die Nutzungs- und
Leistungsschutzrechte an den von sonixc eingestellten Inhalten und Dokumenten, stehen ebenfalls
ausschließlich sonixc zu.
8.3 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen und Schutzvermerke, Urhebervermerke sowie sonstige der
Identifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das gilt ebenso für
Ausdrucke.
9. ÄNDERUNGEN
9.1 sonixc ist berechtigt die Bedingungen dieses Vertrags zu ändern, sofern und soweit dies erforderlich
und für den Kunden zumutbar ist. Änderungen in diesem Sinne sind beispielsweise erforderlich, wenn sich
die Lizenzbedingungen für von sonixc eingesetzte Drittsoftware ändern und sonixc die so geänderten
Bedingungen auch den Endnutzern auferlegen muss. sonixc wird dem Kunden die entsprechende Änderung
mitteilen und ihn ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Änderung als akzeptiert gilt, sofern der Kunde
nicht widerspricht. Die Änderung gilt als vom Kunden angenommen, wenn dieser der Änderung nicht
schriftlich innerhalb einer Frist von widerspricht. Widerspricht der Kunde der Änderung, kann jeder der
Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
9.2 Jede der Parteien kann während der Laufzeit dieses Vertrags Leistungsänderungen vorschlagen. Bei
Änderungswünschen übermittelt der Kunde eine schriftliche Anfrage, sonixc prüft diese innerhalb von zehn
Geschäftstagen (außer Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) und teilt dem Kunden das Prüfergebnis und
die Auswirkungen auf die vertraglichen Bedingungen mit. Der Kunde kann innerhalb von fünf
Geschäftstagen die von sonixc erstellten Vorschläge schriftlich akzeptieren. Der Vertrag bleibt unverändert,
wenn der Kunde die Vorschläge ablehnt oder sonixc feststellt, dass eine gewünschte Änderung nicht
möglich ist. Falls erkennbar ist, dass die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ein
angemessenes übliches Maß überschreiten, kann sonixc nach vorheriger Zustimmung des Kunden die
Aufwendungen gesondert in Rechnung stellen. Während der Durchführung beiderseits akzeptierter
Änderungen kann der Kunde eine Aussetzung der Leistungen verlangen. Die Aussetzung verlängert die
Laufzeit des Vertrags um den Zeitraum der Aussetzung. Der Kunde ist verpflichtet, Zahlungen weiterhin zu
leisten, welche infolge der Leistungsaussetzung nicht erbracht wurden, wenn die mit der Ausführung
betrauten Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden können, auch wenn diese Leistungen nach Ende
des Aussetzungszeitraums nur gegen eine weitere Zahlung erbracht werden. Wenn die Aussetzung für
unbestimmte Zeit vereinbart wurde, besteht die Verpflichtung zur Zahlung für einen Zeitraum von drei
Monaten fort.
10. PFLICHTEN DES KUNDEN
10.1 Der Kunde wird sonixc bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang
unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und
rechtzeitig zur Verfügung stellen.
10.2 sonixc empfiehlt dem Kunden, vorsorglich zum Schutz gegen Datenverlust von den auf dem von
sonixc zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Daten regelmäßig in den der Bedeutung der
Daten angemessenen Abständen Sicherungskopien zu erstellen und auf Systemen des Kunden zu speichern.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, seine Systeme regelmäßig auf Schadsoftware zu prüfen, so dass bei
Nutzung der Software und der Systeme von sonixc keine hierdurch bedingten Schäden auftreten.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Software und den Speicherplatz nur im Rahmen des rechtlich
Zulässigen zu nutzen. Er wird insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte bei sonixc speichern.
10.5 Der Kunde muss unverzüglich jegliche unbefugte Nutzung seines Kennworts oder seines Zugangs
oder andere bekannt gewordene oder nur vermutete Verletzungen der Datensicherheit sonixc anzeigen und
geeignete Maßnahmen zur sofortigen Unterbindung der missbräuchlichen Verwendung treffen.
10.6 Der Kunde hat die von sonixc für die Nutzung vorgegebenen Maßgaben und Richtlinien zu
beachten. Die entsprechenden Maßgaben und Richtlinien finden sich in der Online-Hilfe.
11. PREISE, ZAHLUNG VON GEBÜHREN, RECHNUNGSTELLUNG
11.1 Eine im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der
vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der
sonixc werden wie Arbeitszeiten vergütet.
11.2 sonixc erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine
Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig.
11.3 Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend der im Angebot über Software
Support & Professional Services (Anlage L2.07) getroffenen Vereinbarungen vergütet.
11.4 Rechnungen der sonixc sind jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
11.5 Maßgeblich für die Vergütung nach Aufwand sind die im Angebot über Software Support &
Professional Services (Anlage L2.07) getroffenen Vereinbarungen.
11.6 Leistungen die nicht im Angebot enthalten sind werden zu den, der jeweils erbrachten Leistung
entsprechenden Sätzen nach der jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet.
11.7 sonixc ist berechtigt, die Vergütung zu erhöhen, wenn und soweit sich die Kosten der sonixc für die
Leistungserbringung erhöht haben. Eine Kostenerhöhung kann sich aus der Erhöhung der Kosten für
Software-Entwicklung, aus Lizenzkosten für erforderliche Drittsoftware, aus erhöhten Kosten für Beschaffung
und Unterhaltung von Hardware oder aus erhöhten Personalkosten ergeben. Bei einer Reduzierung der
Kosten wird sonixc die Vergütung entsprechend reduzieren.
12. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
12.1 Dieser Vertrag beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit der Unterzeichnung dieses
Vertragsdokuments durch beide Parteien oder durch Inanspruchnahme der erbrachten Leistung.
13. GELTUNG DES MASTER AGREEMENT
13.1 Im Übrigen gelten die Bestimmung des Master Agreement über sonixc Solutions und Services
(Software-bezogene Leistungen).
14. VERZEICHNIS DER MITGELTENDEN ANLAGEN
- L2.07 Angebot über Software Support & Professional Services
15. UNTERSCHRIFTEN
................................................................
(Kunde) (Ort) (Datum) (sonixc ) (Ort) (Datum)